Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungs- und Eventagenturen in Österreich
TeamXperience Tirol
1. Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.
2. Verhältnis Auftraggeber – Auftragnehmer (TeamXperience Tirol); Sorgfaltspflichten
a) Der Auftraggeber als Veranstalter beauftragt die TeamXperience Tirol vertreten durch Mag. Hannes Schröttner mit den im
Angebot oder der E-Mail beschriebenen und in der Auftragsbestätigung bestätigten organisatorischen Leistungen.
b) Die TeamXperience Tirol ist verpflichtet, ihre Leistungen nach den Grundsätzen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns unter
Beachtung der Interessen des Auftraggebers zu erbringen, insbesondere verpflichtet sie sich zur gewissenhaften Beratung
des Auftraggebers und Vorbereitung, sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Lieferanten und Subunternehmer.
3. Leistung - Leistungsumfang
a) Der Umfang der vertraglichen Leistungen und das Honorar (Entgelt) ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung. Nebenabreden oder
Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung oder den Preis verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung
der Vertragspartner und sollen unverzüglich schriftlich festgehalten werden.
b) Der Auftraggeber stellt der TeamXperience Tirol unabhängig von dem vereinbarten Konzept- bzw. Betreuungs-Honorar verbindlich und
schriftlich einen Budgetrahmen zur Verfügung.
c) Dieses Budget darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
d) Die TeamXperience Tirol ist in wichtigen und begründeten Fällen berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber Teile des
Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern; dies soll unverzüglich und einvernehmlich
schriftlich festgehalten werden.
e) Soweit die Agentur Natur Leistungen im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers erfüllen soll, ist dies ausdrücklich schriftlich
festzuhalten. Dies betrifft insbesondere öffentlich-rechtliche (z.B. Anmeldung der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde oder der
AKM) oder privatrechtliche Rechtsakte, die Miete von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den
Abschluss von Verträgen mit Künstlern, Lieferanten und Subunternehmern.
f) In diesem Fall holt die TeamXperience Tirol auf Wunsch des Auftraggebers entgeltlich, wie in der Honorarvereinbarung fixiert,
Kostenvoranschläge geeigneter Lieferanten und
Subunternehmer ein.
Die Auswahl der von der TeamXperience Tirol vorgeschlagenen Lieferanten und Subunternehmer erfolgt, wenn nicht anderes vereinbart
wird, durch den Auftraggeber; wenn dieser es wünscht, durch die TeamXperience Tirol.
4. Steuern und finanzielle Abwicklung
a) Die aus der Durchführung der Veranstaltung entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte (AKM udgl.) gehen
zu Lasten des Auftraggebers.
b) Die für die Durchführung des Events notwendigen Beträge werden durch den Auftraggeber bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt laut
Vereinbarung zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch richtet die TeamXperience Tirol für diese Beträge ein Sonderkonto ein.
c) Die Schlussrechnung hat zu dem von beiden Vertragsparteien vereinbarten Zeitpunkt durch die TeamXperience Tirol in schriftlicher
Form zu erfolgen.
5. Honorar
a) Die Zahlungsmodalitäten sind in der Vereinbarung zu regeln.
b) Lädt der Auftraggeber die TeamXperience Tirol zur Erstellung eines Angebotes (Präsentation) ein und erfolgt die Vergabe des Auftrages
nicht an diese Agentur bzw. findet die Veranstaltung aus welchen Gründen immer nicht statt, ist die Agentur berechtigt, für ihre
Leistung ein angemessenes, nach Möglichkeit in der Vereinbarung zu regelndes Honorar zu verrechnen.
6. Kündigung
a) Der Auftraggeber ist berechtigt. das Vertragsverhältnis mit der TeamXperience Tirol jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des
Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber jedoch zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes abzüglich die aufgrund der
vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses eingesparten Aufwendungen.
b) Das Recht zur Kündigung steht der TeamXperience Tirol insbesondere dann zu, wenn vereinbarte Teilzahlungen durch den Auftraggeber
nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt werden bzw. wenn trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede
nicht auf das Sonderkonto gezahlt werden. In diesem Falle gebührt der Agentur das volle vereinbarte Entgelt abzüglich die aufgrund der
vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses eingesparten Aufwendungen.
7. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner/Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zu zweckentsprechender Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros die uns dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 12,- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,- jeweils zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass in Folge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
8. Versicherung
Die TeamXperience Tirol bietet dem Auftraggeber an, für die Veranstaltung nach Möglichkeit eine ausreichende Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Kosten einer solchen Versicherung werden jedenfalls dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
9. Schadenersatz
Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
10. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die TeamXperience Tirol, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere behördliche Eingriffe und Anordnungen, Feuer, Hochwasser, Verkehrssperrung, Aussperrung, Energiemangel, Streik, Mobilmachung und Krieg.
11. Rücktrittspauschalen:
50 % bis 7 Tage vor Leistungsbeginn
80 % 6 - 1 Tage vor Leistungsbeginn
100 % bei Nichtantritt
Nach Buchung wird eine Anzahlung über 50 % des voraussichtlichen Endbetrages fällig. Diese ist aus organisatorischen Gründen noch vor Beginn der Veranstaltung zu bezahlen! Die á-conto Rechnung senden wir per E-Mail vorab.
11. Nebenabreden / Schriftform
a) Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr entstandenen Kenntnisse gegenüber
Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
b) Sollte eine oder mehrere der in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit
der anderen Bestimmungen im übrigen nicht berührt.
c) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.
12. Sonstiges
a) Änderungen oder Ergänzungen des zugrunde liegenden Vertrages und Nebenabreden gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart
werden. Die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform.
b) Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail oder postalisch mitgeteilt. Widerspricht
der Kunde den Änderungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang, so gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu
Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang fristlos kündigen. Ansonsten
sind Abweichungen von den AGB nur zulässig, wenn sie vom Veranstalter schriftlich Bestätigt werden.
c) Sollte eine Bedingung in den AGB oder eine Vereinbarung im zugrunde liegenden Vertrag ganz oder teilweise nicht wirksam oder nicht
durchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen und Vereinbarungen hiervon unberührt. Das gleiche gilt,
wenn eine Regelungslücke vorliegt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt
eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten
kommt.
13. Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
„ohne Nachteil, without prejudice UCC 1-308“
„Ich behalte mir die Rechte vor, nicht gezwungen zu werden um unter irgendeinem kommerziellen Vertrag oder Insolvenz zu handeln in die ich nicht wissentlich, freiwillig und absichtlich eingetreten bin. Und weiterhin werde ich keine Haftung übernehmen für den erzwungenen Vorteil von irgendeinem nicht offenbarten Vertrag oder kommerzieller Vereinbarung oder Insolvenz.”
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TeamXperience Tirol
Arthur Brunnegger
Fiecht 9
6134 Vomp
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Quelle: Datenschutz-Konfigurator von mein-datenschutzbeauftragter.de